Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Spiekeroog

Öffentliche Bekanntmachung - Beschluss B-Plan Nr. 23

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat am 13. April 2023 (Vorlage 01/033/2023) gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zum Zeitpunkt des Ratsbeschlusses geltenden Fassung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung“ beschlossen.

Bekanntmachung Beschluss B-Plan 23

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Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Spiekeroog zur Sicherung von Gebieten mit Fremdenverkehrsfunktion nach § 22 BauGB

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 13.04.2023 unter dem Zeichen 01/042/2023 folgende Satzung beschlossen:

Satzung nach §22 BauGB inkl. Geltungsbereich u. Begründung

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Öffentliche Bekanntmachung_B-Plan 15-Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung

Der Rat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 unter dem Zeichen 01/017/2023 folgenden Beschluss gefasst:

Bekanntmachung: B-Plan 15-Kurzentrum: 2. Änderung und 1. Ergänzung

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Steuerfestsetzungen 2023

Festsetzung der Grundsteuern A und B sowie Abfallgebühren, der Hundesteuer, der Zweitwohnungssteuer und der Straßenreinigungsgebühren für das Kalenderjahr 2023 .

Steuerfestsetzungen 2023

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Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Spiekeroog hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 unter dem Zeichen 01/102/2022 folgenden Aufstellungsbeschluss gefasst:

Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 „Sicherung der Lebensmittelversorgung“ und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange nach den §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

Zur nachhaltigen Sicherstellung einer Lebensmittel-Grundversorgung und Anpassung an heutige Einkaufsbedürfnisse und Kundenfrequenzen durch Erweiterung der Verkaufs- und Lagerfläche sowie Schaffung von Mitarbeiterwohnraum beschließt der Rat der Gemeinde Spiekeroog die Aufstellung des 23. Bebauungsplans der Gemeinde Spiekeroog gem. § 2 Abs. 1 BauGB. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 23 ist in der Anlage 1 dargestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach vorheriger Terminabstimmung im Rathaus informieren und bis zum Ablauf des 06.01.2023 schriftlich gegenüber der Gemeinde äußern; die Schriftform wird auch durch eine Mail gewahrt (Hinweis nach § 13a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB).

Alle Planunterlagen, insbesondere der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, die Begründung und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind im Rathaus der Gemeinde Spiekeroog, Westerloog 2 in 26474 Spiekeroog im Zeitraum vom 09.01. bis 12.02.2023 während der regulären Öffnungszeiten (Mo, Di, Do u. Fr von 8.00 – 12.00 Uhr) einsehbar und stehen hier zur digitalen Einsicht zur Verfügung. Stellungnahmen können während der Frist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass über die auszulegenden Planunterlagen hinaus  keine weiteren umweltbezogenen Informationen verfügbar sind.

Spiekeroog den 19.12.2022
Kösters
Bürgermeister Gemeinde Spiekeroog

 

Antrag

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Durchführungsvertrag

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Anlagen VE Planteil B

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Berichtigung Flächennutzungsplan

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Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 23 "Sicherung der Grundversorgung -Lebensmitteleinzelhandel" - Planteil A

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Begründung zum Vorhaben- und Erschließungsplan Planteil A

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Schallgutachten

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Bekanntmachung Planfeststellungsverfahren „NeuConnect Küstenmeer und Landtrasse“

Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer +/- 525 kV-Hochspannungsgleichstromübertragungsleitung von dem Umspannwerk auf der Isle of Grain (GB) bis zum Umspannwerk Fedderwarden (NeuConnect) im deutschen Hoheitsgebiet (Küstenmeer und Landtrasse) (Küstenmeer: 12-Seemeilen-Grenze bis zum Anlandungspunkt Hooksiel;  Landtrasse: Anlandungspunkt Hooksiel bis zur Konverterstation in Fedderwarden)

Bekanntmachung

[ PDF 269 KB ] „NeuConnect Küstenmeer und Landtrasse“


Die Gemeinde Spiekeroog und der Landkreis Wittmund informieren

 

Änderung der Größen der Restabfallsäcke ab dem Kalenderjahr 2022

 

Ab dem Kalenderjahr 2022 werden auf Spiekeroog die Restmüllsäcke in den Größen 60 Liter und 80 Liter nicht mehr ausgegeben werden. Dies beruht auf arbeitsschutzrechtlichen Gründen (hier müssen die einzelnen Säcke mit der Hand aufgeladen werden und die Kilogrammbegrenzung pro Sack wird nicht immer beachtet – es wird schwerer gefüllt, als erlaubt).

Eigentümer, welche derzeit Berechtigungsscheine für die Größen 60 Liter und 80 Liter erhalten, erhalten für nächstes Jahr dem ursprünglichen Volumen entsprechend automatisch Berechtigungsscheine in den Größen 40 Liter und 20 Liter.

 

Beispiel:

In 2021 ist 1x Rolle á 60 Liter-Säcke ausgegeben worden

Ä in 2022 werden hierfür automatisch 1x Rolle á 40 Liter- + 1 x Rolle á 20 Liter-Säcke ausgegeben;

 

In 2021 ist 1 x Rolle á 80 Liter-Säcke ausgegeben worden

Ä in 2022 werden hierfür automatisch 2 x Rolle á 40 Liter-Säcke ausgegeben

 

Finanziell macht dies keinen Unterschied, da sich die Kosten auf den Preis pro Liter beziehen. 

Vorhandene Restbestände an 60 Liter - und 80 Liter - Säcken werden auch noch weiterhin vom Abfuhrunternehmen abgeholt werden.

 

 

Möchten Eigentümer eine individuelle Größenverteilung auf die Mindestabnahme an Restabfallsäcken, welche in der Satzung über die Abfallbewirtschaftung im Landkreis Wittmund festgeschrieben ist, vornehmen, so kann dies unter SteuernundKasse(at)gem.spiekeroog.de oder bei Frau Bislich unter 04976 / 999 39 23 mitgeteilt werden.

Die Gemeinde Spiekeroog bittet um Mitteilung bis spätestens 30.09.2021.


Amtliche Bekanntmachung

 

Festsetzung der Grundsteuern A und B sowie Abfallgebühren, der Hundesteuer, des Jahresgästebeitrages, der Zweitwohnungssteuer und der Straßenreinigungsgebühren für das Kalenderjahr 2021

Auf der Grundlage von § 116 Abs. 1 Nr. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.10.2019 (Nds. GVBl. S. 309), und § 14 Nds. Kommunalabgabengesetz, in der Fassung vom 20.04.2017, setzt die Gemeinde Spiekeroog durch diese öffentliche Bekanntmachung die nachstehenden Abgaben (Steuern und Gebühren) für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe fest: 

 

Grundsteuer A und B sowie Abfallgebühren

Der jährliche Gesamtbetrag wird in den bisher festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2020 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit der Jahreszahlung Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 01. Juli 2020 fällig

Die Steuerfestsetzung durch öffentliche Bekanntmachung ist für die Grundsteuer durch § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07. August 1973 (Bundesgesetzblatt I, Seite 965), geändert durch Art. 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) in der zurzeit geltenden Fassung zugelassen.

Hundesteuer
Die Hundesteuer wird mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Halbjahresbeträgen jeweils am 15. März und 15.September 2020 fällig.

 

Jahresgästebeitrag

Der Jahresgästebeitrag wird mit dem in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Jahresbetrag am 15. Februar fällig.

Aufgrund der 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Spiekeroog über die Erhebung von Gästebeiträgen in der Gemeinde Spiekeroog entfällt diese Abgabe zum 01.01.2022.

 

Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer wird mit dem in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Jahresbetrag am 15. Februar fällig.

 

Straßenreinigungsgebühren für den Winterdienst

Die Straßenreinigungsgebühren für den Winterdienst werden mit dem in den zuletzt erteilten Bescheiden festgesetzten Jahresbetrag am 01. Oktober fällig.

 

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, als wäre den Steuer- und Abgabepflichtigen an diesem Tag ein schriftlicher Steuer- und Abgabenbescheid zugegangen.

Gegen die Steuer- bzw. Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Oldenburg, Schlossplatz 10, 26122 Oldenburg, schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage ist gegen die Gemeinde Spiekeroog, Westerloog 2, 26474 Spiekeroog zu richten.

Eine Klage gegen die Festsetzung ist Abfallgebühren ist gegen den Landkreis Wittmund, Am Markt 9, 26409 Wittmund zu richten, da die Gemeinde Spiekeroog die Abfallgebühren im Namen und im Auftrag des Landkreises Wittmund festsetzt.

 

Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Spiekeroog.

Sollten sich die Bemessungsgrundlagen für die Steuer- bzw. Abgabenfestsetzung ändern, so werden im Einzelfall Änderungsbescheide erteilt.

 

Im Internet unter www.gemeinde.spiekeroog.de veröffentlicht am 12.01.2021

 

Spiekeroog, den 12.01.2021

(L.S.)                                        

Der Bürgermeister

Matthias Piszczan

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